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Förderaufruf

Aufruf zum Einreichen von ehrenamtlichen Bürgerprojekten

Die wichtigsten Eckdaten:

• Mit dem Bürgerprojekt muss ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt werden. • Die Höhe der Förderung der      einzelnen Projekte beträgt maximal 2.000 €. 

• Förderfähig sind Sachkosten, mögliche Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zur erbringen. 

• Es können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine, Nichtregierungsorganisation oder auch lose Zusam-    menschlüsse von Einzelpersonen bewerben. Sollte der Antragsteller keine rechtsfähige Körperschaft (z.B.        Verein) sein, kann eine der beteiligten Personen (mind. 18 Jahre alt) die Interessenbekundung für die Gruppe    übernehmen. Parteipolitische Initiativen, kommunale Körperschaften und Unternehmen können sich nicht        beteiligen. 

• Das Bürgerprojekt muss im Gebiet der Verbandsgemeinden Adenau, Bad Breisig, Brohltal, Vordereifel oder        der Stadt Mayen umgesetzt werden. 

• Die Interessenbekundung muss bis zum 15.03.2023 bei der Geschäftsstelle der LAG Rhein-Eifel in Adenau        eingereicht sein. 

• Nach Beendigung des Bürgerprojekts sind ein Kostennachweis und ein Durchführungsbericht vorzulegen.        Die Umsetzung und Abrechnung des Bürgerprojekts muss bis spätestens 01.10.2023 (späteste Vorlagefrist      bei der LAG) erfolgt sein. 

• Pro Antragsteller können in der gesamten Förderperiode bis zu drei Projekte eingereicht werden. 

• Die Projekte werden anhand von Projektauswahlkriterien im Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die besten      Ideen gewinnen!

Wenden Sie sich bei Projektideen, Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanagement oder nutzen Sie das Kontaktformular

Regionalmanagement
Theresa Göbel
c/o Sweco GmbH, Koblenz
0261-30439-21 oder 0170 9842743
theresa.goebel@sweco-gmbh.de
LAG Geschäftsführung
Bernhard Jüngling
c/o Verbandsgemeinde Adenau
02691-305-100
bernhard.juengling@adenau.de