Förderaufruf
Starkes Land - innovativ resilient nachhaltig
Haben Sie eine innovative Idee, die die LEADER-Region Osteifel-Ahr nachhaltig voranbringt? Dann könnte Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommen! Falls Sie sich unsicher sind, welches Förderprogramm für Ihr Projekt relevant sein könnte, nehmen Sie gerne Kontakt zum Regionalmanagement auf. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Mit dem Förderaufruf „Starkes Land - innovativ, resilient, nachhaltig“ unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Vorhaben, die die Grundversorgung im ländlichen Raum sichern, Orts- und Stadtzentren beleben und die wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit der Regionen stärken.
Das Förderprogramm wurde bislang unter der Bezeichnung „FLLE“ beziehungsweise "FLLE 2.0" geführt und wird nun unter dem neuen Namen „Starkes Land – innovativ, resilient, nachhaltig“ fortgeführt.
Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen:
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
- Innenstädte der Zukunft
- Draft Budget für kleinere Investitionen von Kleinstunternehmen
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des LEADER-Ansatzes. Gefördert werden können daher ausschließlich Vorhaben innerhalb der anerkannten LEADER-Region Osteifel-Ahr. Die Projekte müssen den Zielen der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie der Region entsprechen und vom Entscheidungsgremium der LAG Osteifel-Ahr ausgewählt werden.
Für den landesweiten Förderaufruf stehen bis zum Ende der Förderperiode insgesamt rund 10 Millionen Euro aus ELER-, GAK- und Landesmitteln zur Verfügung. Die tatsächliche Finanzierung eines ausgewählten Vorhabens wird durch die zuständige Bewilligungsbehörde festgelegt.
Hintergrund
Der demografische Wandel, zunehmende Leerstände in Ortskernen und die Aufgabe kleiner Versorgungsbetriebe stellen viele ländliche Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen. Gleichzeitig verändern sich die Anforderungen an attraktive Orts- und Stadtzentren. Sie sollen Versorgung, Wohnen, Arbeiten, Begegnung, Kultur, Freizeit und Grünflächen miteinander verbinden.
Der Förderaufruf „Starkes Land - innovativ, resilient, nachhaltig“ setzt deshalb drei bestehende Förderbereiche fort:
- die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
- die Förderung von Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und
- den Themenbereich „Innenstädte der Zukunft“.
Ergänzt werden diese Bereiche durch das Draft Budget, das kleinere Investitionen von Kleinstunternehmen über ein vereinfachtes regionales Verfahren unterstützen soll.
Ziel ist es, die Versorgung der ländlichen Bevölkerung zu sichern, regionale Arbeitsplätze und Wertschöpfung zu stärken, lebendige Ortszentren zu erhalten und innovative, nachhaltige sowie krisenfeste Strukturen zu entwickeln.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Das Vorhaben muss den Grundsätzen der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) der Region entsprechen. Eine Kurzbeschreibung unserer LILE finden Sie unter LEADER > Die Entwicklungsstrategie. Weitere Vorgaben, die sich aus EU- und Landesrecht ergeben, insbesondere Beihilfe-, Vergabe- und öffentliches Haushaltsrecht, müssen berücksichtigt werden.
Eine detailliertere Beschreibung der förderfähigen Kosten, der Fördersätze sowie der berechtigten Zuwendungsempfänger*innen finden Sie im Folgenden.
Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Für Investitionen können Zuschüsse in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben als De-minimis-Beihilfe gewährt werden. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro. Bis zu einem Investitionsvolumen von 100.000 Euro kann die Festlegung der Kosten auf Basis von Pauschalen erfolgen. Der Gesamtwert der einem Kleinstunternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen.
Gefördert werden können eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro. Nicht gefördert werden insbesondere landwirtschaftliche Einzelunternehmen oder Kooperationen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms beziehungsweise der landwirtschaftlichen Diversifizierung sowie Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Apothekerinnen und Apotheker.
Förderfähig sind:
- Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter inklusive des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte
- Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens stehen
- Architekten- und Ingenieurleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens stehen
NICHT förderfähig sind:
- der Erwerb von Gesellschaftsanteilen, soweit sie nicht zur Erfüllung des Zuwendungszweckes erforderlich sind
- der laufende Betrieb oder die Unterhaltung
- Ersatzinvestitionen
- die Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen
- Investitionen in Wohnraum
- der Erwerb unbebauter Grundstücke
- über die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW) förderfähige Vorhaben
- Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach EEG oder KWKG förderfähigen Strom oder förderfähige Wärme erzeugen
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen
- Prolongationen
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Zuwendungsempfänger*innen können sein:
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen mit 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- natürliche Personen, Personengesellschaften, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts mit 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzung ist, dass die Einwohnerzahl des Ortes der Projektrealisierung 10.000 nicht übersteigt. Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. Pro Vorhaben ist die Zuwendung auf 500.000 Euro begrenzt (Ausnahmen sind mit Genehmigung der Verwaltungsbehörde möglich, sofern die LAG in ihrem Antrag aufzeigt, dass dies im Sinne der Entwicklung der LEADER-Region ist).
Förderfähig sind:
- der Kauf sowie Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
- der erforderliche Grundstückserwerb, soweit dieser 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigt
- konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen in diesem Zusammenhang
- Projektausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen
NICHT förderfähig sind:
- der Erwerb von Geschäftsanteilen,
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch,
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
- der laufende Betrieb, die Unterhaltung, der Erwerb unbebauter Grundstücke,
- Energiegewinnungsanlagen und damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach dem EEG oder dem KWKG geförderten Strom oder geförderte Wärme erzeugen,
- Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die über die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung in ländlichen Orten hinausgehen,
- Vorhaben, die Universitäten, Hochschulen oder Berufsschulen betreffen,
- stationäre Nahversorgungseinrichtungen für Waren und Dienstleistungen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern.
Innenstädte der Zukunft
Zuwendungsempfänger*innen können sein:
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen mit 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- natürliche Personen, Personengesellschaften, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts mit 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. Pro Vorhaben ist die Zuwendung auf 500.000 Euro begrenzt (Ausnahmen sind mit Genehmigung der Verwaltungsbehörde möglich, sofern die LAG in ihrem Antrag aufzeigt, dass dies im Sinne der Entwicklung der LEADER-Region ist).
Förderfähig sind insbesondere:
- kleine investive Maßnahmen und Vorhaben,
- die Erstellung innovativer Konzepte und Studien,
- Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen,
- die Durchführung kleinerer Modellvorhaben.
Bei investiven Vorhaben können insbesondere folgende Ausgaben gefördert werden:
- die Errichtung, der Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
- der Kauf neuer Maschinen und Anlagen,
- Architekten- und Ingenieurleistungen,
- Beratungsleistungen,
- Beratungen zur ökologischen Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Tragfähigkeit,
- Durchführbarkeitsstudien,
- der Erwerb oder die Entwicklung von Computersoftware,
- der Erwerb von Patenten, Lizenzen, Urheberrechten und Marken.
Bei sonstigen Vorhaben können insbesondere folgende Ausgaben gefördert werden:
- Betriebs-, Personal- und Schulungskosten,
- Kosten der Öffentlichkeitsarbeit,
- Finanz- und Netzwerkkosten,
- Studien, sofern sie mit einem konkreten Vorhaben im Rahmen der LILE und deren Zielen verbunden sind.
Nicht förderfähig sind:
- der Erwerb von Geschäftsanteilen,
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
- der laufende Betrieb,
- die Unterhaltung,
- der Erwerb unbebauter Grundstücke,
- Energiegewinnungsanlagen und damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach dem EEG oder dem KWKG geförderten Strom oder geförderte Wärme erzeugen,
- Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die über die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung in ländlichen Orten hinausgehen,
- Vorhaben, die Universitäten, Hochschulen oder Berufsschulen betreffen,
- stationäre Nahversorgungseinrichtungen für Waren und Dienstleistungen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern,
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch.
Von der Projektidee zur Förderung
Das Verfahren zur Projektauswahl und auch die Auswahl der Projekte erfolgt grundsätzlich nach den Prinzipien: transparent, nicht-diskriminierend und nachvollziehbar. Die Vorgehensweise wird klar kommuniziert und entspricht immer demselben Schema, welches unten detailliert erläutert wird. Die Fristen der Förderaufrufe der LAG gelten nicht, sodass Projektsteckbriefe jederzeit eingereicht werden können.
In aller Kürze: Von der Projektidee zur Förderung

Wie läuft die Förderantragsstellung ab?
Wie läuft die Förderantragsstellung ab?
Lässt sich Ihr Vorhaben dem Starkes Land-Förderprogramm zuordnen, sind folgende Stritte einzuhalten
- Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie Kontakt mit dem Regionalmanagement auf. Wir beraten Sie gerne und kostenfrei. Oft können wir, aus unserer Erfahrung mit dem LEADER-Förderprogramm heraus, noch nützliche und hilfreiche Tipps zur Antragsstellung geben. - Projektsteckbrief
Zunächst füllen Sie als Projektträger den Projektsteckbrief aus, in dem Sie Ihr Vorhaben erläutern. Je detaillierter diese Beschreibung ausfällt und je näher Sie auf die Ziele und Handlungsfelder der LILE und die Ziele von LEADER eingehen, desto höher sind Ihre Chancen, dass Ihr Vorhaben positiv bewertet wird. Der vollständig ausgefüllte Projektsteckbrief ist beim Regionalmanagement einzureichen. Dieses berät Sie und informiert Sie über die weiteren Schritte und die einzuholenden Unterlagen. Weiterhin bewertet das Regionalmanagement die Projekte vor. - Projektbewertung im Entscheidungsgremium
Das -Entscheidungsgremium der LAG Osteifel-Ahr ist zuständig für die Projektbewertung. Sie prüft als erstes, ob die Projektidee dem Leitbild und den Zielsetzungen aus der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie entspricht. Für jedes vorgelegte Projekt wird ein Bewertungsbogen (Projektauswahlkriterien) angelegt, der die Grundlage zur Einordnung und Priorisierung des Projektes bildet. Zur Gewährleistung einer transparenten und nachvollziehbaren Projektauswahl werden die Projektbewertung und die Entscheidung des Entscheidungsgremiums dokumentiert. Die Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes erfolgt bei der Auswahlsitzung. Erst nachdem diese Hürde geschafft ist, sprich ein positiver Auswahlbeschluss des Entscheidungsgremiums vorliegt, kann ein Förderantrag gestellt werden. - Förderantrag
Die Projektträger bekommen nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums eine schriftliche Benachrichtigung durch das Regionalmanagement. Ist eine positive Entscheidung für das Projekt gefallen, kann der Projektträger einen offiziellen Förderantrag stellen. Hierzu sind – je nach Art des Vorhabens und Projektträger – verschiedene Unterlagen mit einzureichen. Der Förderantrag ist innerhalb von sechs Monaten beim Regionalmanagement einzureichen, das diesen auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüft und anschließend an die Bewilligungsstelle Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier weiterleitet. Eine nicht fristgerechte (vollständige) Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel.
Wichtig: Erst nach Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD darf das Projekt begonnen werden! Es dürfen vorher keine Aufträge vergeben oder Anschaffungen getätigt werden. Dies stellt ein förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn da.
Die, mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich je nach Art und Größe des Vorhabens. Diese könnten sein:- Planunterlagen/Bauskizzen
- Kostenschätzung nach DIN 276
- Betriebskonzept/Wirtschaftlichkeitskonzept
- Stellungnahme einer Fachbehörde
- Ratsbeschlüsse
- Eigentumsnachweis / Nutzungsvereinbarung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung (Kommunalaufsichtliche Stellungnahme oder Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts)
- Nachweis über die Vorsteuerabzugsberechtigung
- Baugenehmigung
- Naturschutz- und Wasserschutzrechtliche Genehmigungen
- Nachweis über die Markterkundung: 3 vergleichbare Angebote pro Gewerk
- Kostenaufstellung (Gegenüberstellung der eingereichten Angebot)
- De-minimis-Erklärung und De-minimis-Bescheinigung
- Bedarfsbestätigung durch die zuständige Kreisverwaltung (für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung der Grundversorgung unter Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen in Ortsnähe)
- Projektdurchführung und -abrechnung
Nach Einreichen des Förderantrags prüft die ADD auf die Förderwürdigkeit und Sie erhalten gegebenenfalls eine schriftliche Bewilligung. In diesem sogenannten Zuwendungsbescheid sind projektbezogene Fristen und Vorgaben geregelt. Ab Erhalt dieses Schreibens können Sie mit dem Vorhaben beginnen.(Bitte vergessen Sie dabei nicht, die Publizitätsvorschriften einzuhalten, die Ihnen mit Ihrem Zuwendungsbescheid zugegangen sind.) Der Mittelabruf erfolgt direkt über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
- Kontakt aufnehmen
Wie läuft das Verfahren der Projektauswahl ab?
Wie läuft das Verfahren der Projektauswahl ab?
Die Auswahl der Vorhaben wird im Entscheidungsgremium mit Steuerungsfunktion vorgenommen. Es finden jährlich mindestens zwei Sitzungen des Entscheidungsgremiums zur Projektauswahl statt. Für diese Sitzungen ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:
- Die Projektsteckbriefe der zur Auswahl stehenden Vorhaben werden den stimmberechtigten Mitgliedern des Entscheidungsgremiums vor der jeweiligen Sitzung zur Verfügung gestellt, damit alle Mitglieder sich vorab informieren können.
- Die Antragsteller*innen werden eingeladen, damit sie Gelegenheit haben, das Projekt selbst vorzustellen und gegebenenfalls Fragen zu beantworten.
- Auf der LAG-Homepage wird im Vorfeld auf diesen Termin und die zur Auswahl stehenden Projekte hingewiesen.
- Die Öffentlichkeit wird nach der Projektauswahl über die ausgewählten Projekte im Internet informiert.
- Antragsteller*innen, deren Projektvorschläge durch das Entscheidungsgremium abgelehnt wurden, werden schriftlich darüber informiert und es wird ihnen mitgeteilt, welche Gründe für die Ablehnung oder Zurückstellung ausschlaggebend waren. Die abgelehnten Antragsteller*innen werden dabei auf die Möglichkeit hingewiesen, bei der Bewilligungsbehörde den öffentlichen Verfahrens- und Rechtsweg zu beschreiten.
