unsere Fördermöglichkeiten

Finden Sie die passende Förderung für Ihr Projekt

Fördermöglichkeiten

Haben Sie eine innovative Idee, die die LEADER-Region Osteifel-Ahr nachhaltig voranbringt? Dann könnte Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommen! Falls Sie sich unsicher sind, welches Förderprogramm für Ihr Projekt in Frage kommt, nehmen Sie gerne Kontakt zum Regionalmanagement auf. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

Die LAG Osteifel-Ahr betreut verschiedene Förderprogramme. Welches davon für Ihr Vorhaben geeignet ist, hängt von den Zielen des Vorhabens und der erwarteten Kostenhöhe ab. 

  • Für kleinere Projekte mit einer Festbetragsförderung von maximal 3.000 Euro, die das Ehrenamt unterstützen, wurden die sogenannten Ehrenamtlichen Bürgerprojekte ins Leben gerufen.
  • Für größere Projekte mit höheren Kosten (die öffentliche Zuwendung muss mindestens 2.000 bzw. 5.000 Euro betragen) eigenen sich die klassische LEADER-Förderung oder das sogenannte Regionalbudget.
  • Für Vorhaben, die in den Bereich der Grundversorgung bzw. der Basisdienstleistungen fallen, gibt es zudem die Möglichkeit einer nationalen Förderung über FLLE 2.0

Für alle Förderungen gelten unter anderem folgende Zuwendungsbestimmungen:

Die Zuwendung darf:

  • nur bewilligt werden, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
  • nicht an Dritte abgetreten werden.
  • ausschließlich zur Erfüllung des im Bewilligungsbescheids bestimmten Zwecks verwendet werden.
  • nur nach Vorlage der erforderlichen behördlichen Genehmigungen (Baugenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung usw.) bewilligt werden. Genehmigungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. 

Nicht zuschussfähige Ausgaben sind u.a.:

  • einfache Ersatzinvestitionen sowie Investitionen für Sanierungen und Instandhaltungen 
  • kommunale Pflichtaufgaben,
  • Einzelrechnungen von unter 100,- EUR ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von Skonti und Rabatten,
  • Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach EEG oder KWKG gefördert Strom oder Wärme erzeugen,
  • Steuern, Abgaben und Gebühren, Abschreibungskosten, Leasingraten, Sollzinsen, Gebühren für Finanzgeschäfte
  • gebrauchte Gegenstände.