unsere Fördermöglichkeiten

Finden Sie die passende Förderung für Ihr Projekt

LEADER

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Haben Sie eine innovative Idee, die die LEADER-Region Osteifel-Ahr nachhaltig voranbringt? Dann könnte Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommen! Falls Sie sich unsicher sind, welches Förderprogramm für Ihr Projekt relevant sein könnte, nehmen Sie gerne Kontakt zum Regionalmanagement auf. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

LEADER ist für Vorhaben gedacht, die der Region einen Mehrwert bringen und innovativ sind, das heißt die es in der Region noch nicht oder nur eingeschränkt gibt. Die Höhe der Förderung hängt von der Bewertung des Vorhabens sowie der Art und Rechtspersönlichkeit des*der Zuwendungsempfänger*in ab. Daher sollten Sie bereits im Vorfeld klären, wer beim geplanten Vorhaben der*die offizielle Projektträger*in sein wird und dementsprechend die anfallenden Kosten tragen wird. Projektträger*innen können beispielsweise Kommunen, Vereine, Verbände, Privatpersonen oder Unternehmen sein.

Das Verfahren zur Projektauswahl und auch die Auswahl der Projektideen erfolgt grundsätzlich nach den Prinzipien: transparent, nicht-diskriminierend und nachvollziehbar. Die Vorgehensweise wird klar kommuniziert und entspricht immer demselben Schema, welches unten detailliert erläutert wird.

In aller Kürze: Von der Projektidee zur Förderung



Die wichtigsten Informationen zur LEADER-Förderung:

  • Welche Ausgaben sind förderfähig?

    Die Fördertatbestände, sprich die Projektideen, für die eine Förderung in Frage kommt sind in der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) festgelegt. Eine Kurzbeschreibung unserer LILE finden Sie unter LEADER > Die Entwicklungsstrategie.  Alle Projekte, für die eine Förderung angestrebt wird, müssen den Zielen des ELER bzw. des GAP-Strategieplans entsprechen. Weitere Vorgaben, die sich aus EU- und Landesrecht ergeben, insbesondere Beihilfe-, Vergabe- und öffentliches Haushaltsrecht, müssen berücksichtigt werden.

    Grundsätzlich sind folgende Tatbestände förderfähig:

    • Vorarbeiten (investitionsvorbereitend), Entwicklungs- und Nachnutzungskonzepte, Erhebungen, Machbarkeitsstudien, Realisierungskonzepte, Planungsleistungen, Untersuchungen etc.
    • Kleine investive (Bau-, Umbau- und Inwertsetzungsmaßnahmen mit Ausnahme von Unterhaltungsmaßnahmen) und nicht investive (Modell-)Vorhaben
    • Grunderwerb im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen entsprechend den Regelungen zur Förderfähigkeit
    • Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen
    • Beratungsleistungen
    • Veranstaltungen mit klarem Bezug zur Entwicklungsstrategie
    • Kooperationsprojekte nebst Anbahnungskosten
    • Kommunikationsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Exkursionen, Webseiten, Veranstaltungen, Druckwerke etc.)

    Darüber hinaus sind den drei Handlungsfeldern jeweils spezifische Fördertatbestände beispielhaft zugeordnet. Diese können Sie hier nachlesen:

    Wohnen und Leben

    Entwicklung zukunftsfähiger Strukturen und Angebote für alle

    Mehr
    Tourismus und Wirtschaft

    Ausbau regionaler Strukturen und Wertschöpfung in Tourismus und Wirtschaft

    Mehr
    Natur und Landschaft

    Erhalt und nachhaltige Nutzung der besonderen landschaftlichen Potenziale

    Mehr
  • Welche Fördersätze gelten?

    Die Fördersätze sind in der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie festgelegt. Unterschieden wird dabei zwischen einer Basisförderung und einer Premiumförderung. Die Basisförderung stellt die Mindestförderung für ein ausgewähltes LEADER-Vorhaben dar. Der Fördersatz der Basisförderung ist abhängig von der Rechtsform der Projektträger. Eine Premiumförderung ist nur für Vorhaben möglich, die in Bezug auf die Entwicklungsstrategie eine besondere Qualität aufweisen. Die Bewertung findet anhand der Projektauswahlkriterien statt. Grundsätzlich können immer dann die Bruttokosten gefördert werden, wenn die Projektantragstellenden selbst im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.


    Die Region Osteifel-Ahr hat sich auf folgende Höchst- bzw. Mindestsummen pro Vorhaben verständigt:

    • Mindestsumme: 5.000 Euro an öffentlichen Zuwendungen für private und öffentliche Zuwendungsempfänger*innen
    • Maximalsumme: 250.000 € an ELER-Mitteln und Landesmitteln

    Mit der Festlegung einer Höchstfördersumme soll gewährleistet werden, dass in der Region entsprechend der Strategie in vielen Bereichen Vorhaben umgesetzt und nicht die gesamten Mittel durch wenige kostenintensive Vorhaben gebunden werden. In begründeten Ausnahmefällen kann, nach Genehmigung, die Höchstfördersumme von 250.000 EUR überschritten werden. Durch die Festlegung der Mindestfördersumme, wird ein geeignetes Projektvolumen vorgegeben, durch das der Verwaltungsaufwand für den Förderprozess gerechtfertigt wird. Um einen positiven Zuwendungsbescheid zu erhalten, muss die Finanzierung gesichert sein. Der Projektträger muss in der Lage sein, die gesamten, für das Projekt anfallenden, Kosten vorzufinan-zieren (Ausnahme sind kostenintensive Vorhaben und Vorhaben, die auf eine längere Dauer angelegt sind; hier besteht die Möglichkeit, über Zwischenmittelabrufe bereits einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen). Die abzüglich der Zuwendung verbleibenden Kosten müssen von dem*der Projektträger*in als Eigenmittel selbst getragen werden.

  • Wie läuft die Förderantragsstellung ab?

    Lässt sich Ihr Vorhaben dem LEADER-Förderprogramm zuordnen, sind folgende Schritte einzuhalten 

    1. Kontakt aufnehmen
      Nehmen Sie Kontakt mit dem Regionalmanagement auf. Wir beraten Sie gerne und kostenfrei. Oft können wir, aus unserer Erfahrung mit dem LEADER-Förderprogramm heraus, noch nützliche und hilfreiche Tipps zur Antragsstellung geben.

    2. Projektsteckbrief
      Zunächst füllen Sie als Projektträger*in den Projektsteckbrief aus, in dem Sie Ihr Vorhaben erläutern. Je detaillierter diese Beschreibung ausfällt und je näher Sie auf die Ziele und Handlungsfelder der LILE und die Ziele von LEADER eingehen, desto höher sind Ihre Chancen, dass Ihr Vorhaben positiv bewertet wird. Der vollständig ausgefüllte Projektsteckbrief ist beim Regionalmanagement einzureichen. Dieses berät Sie und informiert Sie über die weiteren Schritte und die einzuholenden Unterlagen. Weiterhin nimmt das Regionalmanagement eine erste Bewertung der Projektidee vor.

    3. Projektbewertung im Entscheidungsgremium mit Steuerungsfunktion
      Das Entscheidungsgremium mit Steuerungsfunktion der LAG Osteifel-Ahr ist zuständig für die Projektbewertung. Sie prüft als erstes, ob die Projektidee dem Leitbild und den Zielsetzungen aus der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie entspricht und einem der dort ausgewiesenen Handlungsfelder zugeordnet werden kann. Für jedes vorgelegte Projekt wird ein Bewertungsbogen (Projektauswahlkriterien) angelegt, der die Grundlage zur Einordnung und Priorisierung des Projektes bildet. Zur Gewährleistung einer transparenten und nachvollziehbaren Projektauswahl werden die Projektbewertung und die Entscheidung des Entscheidungsgremiums dokumentiert. Die Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes erfolgt bei der Auswahlsitzung. Dabei wird eine Rangfolge/Ranking der eingereichten Projektideen erstellt und die Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget bedient. Erst nachdem diese Hürde geschafft ist, sprich ein positiver Auswahlbeschluss des Entscheidungsgremiums vorliegt, kann ein Förderantrag gestellt werden.

    4. Förderantrag
      Die Projektträger*innen bekommen nach dem Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums eine schriftliche Benachrichtigung durch das Regionalmanagement. Ist eine positive Entscheidung für die Projektidee gefallen, kann der*die Projektträger*in einen offiziellen Förderantrag stellen. Hierzu sind – je nach Art des Vorhabens und Projektträger*in – verschiedene Unterlagen mit einzureichen. Der Förderantrag ist innerhalb von sechs Monaten beim Regionalmanagement einzureichen, das diesen auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüft und anschließend an die Bewilligungsstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier weiterleitet. Eine nicht fristgerechte (oder unvollständige) Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel.
       
      Wichtig: Erst nach Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD darf mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden! Es dürfen vorher keine Aufträge vergeben oder Anschaffungen getätigt werden. Dies stellt einen vorzeitigen und förderschädlichen Maßnahmenbeginn da.

      Die, mit dem Förderantrag einzureichenden, Unterlagen unterscheiden sich je nach Art und Größe des Vorhabens. Diese können sein:

      • Planunterlagen / Bauskizzen
      • Kostenschätzung nach DIN 276
      • Betriebskonzept
      • Stellungnahme einer Fachbehörde
      • Ratsbeschlüsse
      • Eigentumsnachweis / Nutzungsvereinbarung
      • Kosten- und Finanzierungsplan 
      • Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung (Kommunalaufsichtliche Stellungnahme oder Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts)
      • Nachweis über die Vorsteuerabzugsberechtigung 
      • Baugenehmigung
      • Naturschutz- und Wasserschutzrechtliche Genehmigungen
      • Nachweis über die Markterkundung: 3 vergleichbare Angebote pro Gewerk
      • Kostenaufstellung (Gegenüberstellung der eingereichten Angebote)
      • De-minimis-Erklärung und De-minimis-Bescheinigung

    5. Projektdurchführung und -abrechnung
      Nach Einreichen des Förderantrags prüft die ADD auf die Förderwürdigkeit und Sie erhalten gegebenenfalls eine schriftliche Bewilligung. In diesem sogenannten Zuwendungsbescheid sind vorhabenbezogene Fristen und Vorgaben geregelt. Ab Erhalt dieses Schreibens können Sie mit dem Vorhaben beginnen.(Bitte vergessen Sie dabei nicht, die Publizitätsvorschriften einzuhalten, die Ihnen mit Ihrem Zuwendungsbescheid zugegangen sind.) Der Mittelabruf erfolgt direkt über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
  • Wie läuft das Verfahren der Projektauswahl ab?

    Die Auswahl der Vorhaben wird im Entscheidungsgremium mit Steuerungsfunktion vorgenommen. Es finden jährlich mindestens zwei Sitzungen des Entscheidungsgremiums zur Projektauswahl statt. Für diese Sitzungen ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:

    • Die Projektsteckbriefe der zur Auswahl stehenden Vorhaben werden den stimmberechtigten Mitgliedern des Entscheidungsgremiums vor der jeweiligen Sitzung zur Verfügung gestellt, damit alle Mitglieder sich vorab informieren können.
    • Die Antragsteller*innen werden eingeladen, damit sie Gelegenheit haben, das Projekt selbst vorzustellen und gegebenenfalls Fragen zu beantworten.
    • Auf der LAG-Homepage wird im Vorfeld auf diesen Termin und die zur Auswahl stehenden Projekte hingewiesen.
    • Die Öffentlichkeit wird nach der Projektauswahl über die ausgewählten Projekte im Internet informiert.
    • Antragsteller*innen, deren Projektvorschläge durch das Entscheidungsgremium abgelehnt wurden, werden schriftlich darüber informiert und es wird ihnen mitgeteilt, welche Gründe für die Ablehnung oder Zurückstellung ausschlaggebend waren. Die abgelehnten Antragsteller*innen werden dabei auf die Möglichkeit hingewiesen, bei der Bewilligungsbehörde den öffentlichen Verfahrens- und Rechtsweg zu beschreiten.

    Die beschriebene Vorgehensweise ist noch einmal schematisch in der folgenden Abbildung zusammengefasst.