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Förderaufruf

„Starkes Land“: Neue Fördermöglichkeiten für Unternehmen, Kommunen und lokale Einrichtungen

Gefördert werden können Projekte, die zur Sicherung der Grundversorgung beitragen, lokale Dienstleistungen verbessern oder Orts- und Stadtzentren zukunftsfähig weiterentwickeln. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben innerhalb der Gebietskulisse der LEADER-Region Osteifel-Ahr umgesetzt wird und den Zielen der regionalen Entwicklungsstrategie (LILE) entspricht.

Damit geeignete Vorhaben zeitnah durch die Lokale Aktionsgruppe Osteifel-Ahr ausgewählt werden können, sind Projektideen bis zum 1. September 2026 bei der Geschäftsstelle einzureichen. Interessierte Projektträgerinnen und Projektträger sollten deshalb möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Regionalmanagement aufnehmen.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung. Unterstützt werden können eigenständige Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro. Förderfähig sind beispielsweise Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter sowie damit verbundene Beratungs-, Architektur- und Ingenieurleistungen. Ziel ist es, wohnortnahe Angebote aus Handel, Handwerk und Dienstleistung zu sichern und regionale Arbeitsplätze zu stärken.

Darüber hinaus können Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen gefördert werden. Dazu zählen Angebote, die grundlegende soziale, gesundheitliche, kulturelle oder infrastrukturelle Leistungen für die Bevölkerung bereitstellen. Denkbar sind beispielsweise Einrichtungen der Kinder-, Jugend- oder Seniorenarbeit, soziale Treffpunkte, Mobilitätsangebote oder weitere Projekte der örtlichen Daseinsvorsorge.

Der dritte Förderbereich richtet sich an Projekte zur Entwicklung der „Innenstädte der Zukunft“. Hier können Vorhaben unterstützt werden, die Ortskerne, Dorfzentren oder kleinere Städte beleben, Leerstände reduzieren und neue Nutzungen ermöglichen. Förderfähig können sowohl kleinere bauliche Investitionen als auch innovative Konzepte, Studien, Qualifizierungen und Modellvorhaben sein. Auch Maßnahmen zur Aufwertung öffentlicher Räume, zur Schaffung neuer Begegnungsorte oder zur Stärkung von Digitalisierung, Mobilität und Klimaanpassung können grundsätzlich berücksichtigt werden.

Online-Information am 19. August

Um Interessierten einen Überblick über die Fördermöglichkeiten und das weitere Verfahren zu geben, lädt die LEADER-Region Osteifel-Ahr am Mittwoch, 19. August 2026, von 18 bis 19 Uhr zu einer Online-Informationsveranstaltung ein.

Das Regionalmanagement erläutert die Förderbereiche, die wichtigsten Voraussetzungen und den Ablauf von der Projektidee bis zur Antragstellung. Zudem können erste Projektideen vorgestellt werden. Die Teilnehmenden erhalten eine unverbindliche Ersteinschätzung, ob ihr Vorhaben grundsätzlich zu dem Förderaufruf passen könnte und welche nächsten Schritte erforderlich sind.

Die Teilnahme ist kostenlos. Der Zugang zur Online-Veranstaltung via Microsoft Teams erfolgt über folgende Zugangsdaten:

https://teams.microsoft.com/meet/338933216986364?p=0IZwGVmnRTP6ILwFh6

Besprechungs-ID: 338 933 216 986 364
Passwort: ea7ze3cH

Weitere Informationen zum Förderaufruf und zu den erforderlichen Unterlagen sind unter Downloads oder unter Förderung verfügbar.

 

Ihr Interesse wurde geweckt? Bei Projektideen, Fragen und für eine kostenfreie Beratung nehmen Sie gerne Kontakt mit dem Regionalmanagement auf.

 

Regionalmanagement

Hannah Reisten

c/o Sweco GmbH, Koblenz

0261-3043927

hannah.reisten@sweco-gmbh.de

 

LAG Geschäftsstelle

Bernhard Jüngling

c/o Verbandsgemeinde Adenau

02691-305100

bernhard.juengling@adenau.de

 

Hintergrundinformation:

Der LEADER-Ansatz zielt darauf ab, dass die Akteur*innen aus der Region Osteifel-Ahr (Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Brohltal, Vordereifel und Stadt Mayen) ihre Region selbst gestalten. Dafür erhält die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Osteifel-Ahr Fördermittel von der EU und dem Land Rheinland-Pfalz, die sie an Projektträger*innen weiterreichen kann. Diese Mittel dienen dazu, gezielt den ländlichen Raum zu stärken. In sogenannten Förderaufrufen wird in der Regel zweimal jährlich eine Fördersumme bereitgestellt.