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Jugendfonds

Jugendfonds

Haben Sie eine innovative Idee, die die LEADER-Region Osteifel-Ahr nachhaltig voranbringt? Dann könnte Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommen! Falls Sie sich unsicher sind, welches Förderprogramm für Ihr Projekt relevant sein könnte, nehmen Sie gerne Kontakt zum Regionalmanagement auf. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

Der Jugendfonds Osteifel-Ahr bietet jungen Menschen die Möglichkeit, ihre eigenen Ideen für attraktive Treffpunkte in der Region umzusetzen. Ziel ist es, Orte zu schaffen oder zu verbessern, an denen Jugendliche zusammenkommen, sich austauschen und ihre Freizeit gestalten können – ob drinnen, draußen oder mobil. Wichtig ist dabei: Die Jugend gestaltet aktiv mit!

Damit leistet der Jugendfonds einen Beitrag zu besseren Lebensbedingungen für junge Menschen in der Region und stärkt zugleich das ehrenamtliche Engagement vor Ort. Die Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Brohltal, Vordereifel und die Stadt Mayen laden junge Menschen bis 27 Jahre ein, ihre Ideen einzureichen.

Jedes Einzelprojekt des Jugendfonds kann mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Dies ist eine Festbetragsförderung (100%-Förderung), das heißt die Fördersumme darf maximal der Höhe der Investitionskosten entsprechen. Förderfähig sind nur Sachkosten. Arbeitsleistungen und gebrauchte Gegenstände sind nicht förderfähig.

Wichtig: Eine Unterstützung ist nur für Einzelprojekte möglich, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. Weiterhin sind gegebenenfalls notwendige Genehmigungen (Grundstückseigentümer, Baugenehmigung, Naturschutz etc.) der Interessensbekundung beizulegen.

  • Die wichtigsten Eckdaten

    Die wichtigsten Eckdaten

    • Was wird gefördert?
      Unterstützt werden Projekte, die Treff- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche schaffen oder aufwerten. Dazu zählen zum Beispiel die Neugestaltung von Jugendräumen, Jugendcafés oder Outdoor-Treffpunkten sowie die Anschaffung passender Ausstattung. Nicht förderfähig sind wirtschaftliche, parteipolitische oder religiöse Vorhaben, einmalige Veranstaltungen ohne nachhaltigen Effekt sowie reine Sportprojekte.
    • Wer kann mitmachen?
      Bewerben können sich Jugendgruppen, lose Zusammenschlüsse, Vereine, Initiativen oder Ortsgemeinden, die gemeinsam mit Jugendlichen ein Projekt umsetzen möchten. Auch Gruppen ohne formale Rechtsform sind möglich – Voraussetzung ist eine volljährige Ansprechperson, die das Projekt begleitet. 
    • Rahmenbedingungen:
      Die Projekte müssen im Gebiet der LAG Osteifel-Ahr umgesetzt werden und unter aktiver Beteiligung von jungen Menschen bis 27 Jahren entstehen. Näheres legen die Regelungen des Jugendfonds fest.
    • Pro Jahr kann jede Gruppe nur ein Projekt gefördert bekommen. 
    • Die Unterstützung erfolgt als Festbetrag nach Projektabschluss gegen Nachweis der Umsetzung.
    • Die Höhe der Förderung der einzelnen Projekte liegt bei maximal 3.000 €.
    • Förderfähig sind Sachkosten, mögliche Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zur erbringen. Gebrauchte Gegenstände sind von einer Förderung ausgeschlossen.
    • Unternehmerisch / Wirtschaftlich ausgerichtete Projekte sowie Investitionen in kommunale Infrastrukturen sind von einer Förderung ausgeschlossen. 
    • Alle Rechnungen müssen auf den*die Projektträger*in ausgestellt sein.
    • Das Jugendfonds-Projekt muss im Gebiet der Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Brohltal, Vordereifel und/oder der Stadt Mayen liegen.
    • Die Projekte werden anhand von Projektauswahlkriterien im Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die besten Ideen gewinnen.
  • Wie läuft die Förderantragsstellung ab?

    Wie läuft die Förderantragsstellung ab?

    1. Idee einreichen:
    Zunächst wird eine kurze Interessenbekundung mit Projektbeschreibung, einer volljährigen Ansprechperson und einer groben Kostenschätzung bei der LAG-Geschäftsstelle eingereicht.

    unterzeichnet und im Original:
    Verbandsgemeinde Adenau
    Kirchstr. 15-19
    53518 Adenau

    vorab per E-Mail:
    theresa.goebel@sweco-gmbh.de

    2. Prüfung & Einladung:
    Erfüllt das Projekt die Grundvoraussetzungen, erfolgt eine Einladung zur Vorstellung.

    3. Präsentation & Entscheidung:
    Zuständig für die Auswahl der Projekte ist das Entscheidungsgremium mit Steuerungsfunktion. Die Entscheidung darüber, ob ein Projekt eine Förderung erhält, basiert auf eigens für dieses Förderprogramm erstellten Regelungen und Projektauswahlkriterien.

    3. Zielvereinbarung
    Nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums bekommen die*die Projektträger*in eine schriftliche Benachrichtigung. Ist eine positive Entscheidung für das Projekt gefallen, wird eine Zielvereinbarung (Muster) abgeschlossen, in der Ziel und Leistungserbringung aller Partner*innen dokumentiert werden. Erst mit Unterzeichnung der Zielvereinbarung darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. 

    4. Weitere Schritte
    Der*die Projektträger*in tritt in Vorleistung, das heißt die Kosten können erst nach ordnungsgemäßer Durchführung des Projektes ausgezahlt werden. Um die Förderung zu erhalten, müssen nach Abschluss des Projektes folgende Dokumente bei der LAG-Geschäftsstelle in Adenau eingehen:

    • Kurzer Sachbericht / Bestätigung der Durchführung des Einzelprojektes durch den*die Projektträger*in,
    • Rechnungen bzw. ähnliche Belege, die auf den*die Projektträger*in ausgestellt sind,
    • Nachweise für die Durchführung (Presseberichte, Fotos oder sonstige Nachweise),
    • Schreiben inklusive Zahlungsaufforderung und Bankverbindung.

    Die Auszahlung der Mittel erfolgt durch die LAG-Geschäftsstelle.